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Historie
Mit der Lokalfeuerlöschverordnung vom 2. Februar 1863 wurde erstmals das Feuerwehrlöschwesen in der Gemeinde Fichtenberg geregelt.[1] Anlass dafür war, dass die Gemeinde im Jahr 1860 eine der „Amtskorporation[2] entbehrliche Feuerwehrspritze“ gekauft hatte. In der Lokalfeuerlöschordnung wurde bestimmt, dass ein Spritzenobmann oder Kommandant sowie ein Spritzenmeister und die Bedienungs- oder Druckmannschaft mit zwölf Mann zu bestellen ist. Die Einwohner der größten „Parzellen“ wurden je nach Größe in „Rotten“ eingeteilt, die eine Feuerfahne mit sich führte. Jeder Bürger musste einen gekennzeichneten Feuereimer besitzen. Zur Rettung der Registraturen im Rathaus und Pfarrhaus wurden vier Mann bestellt. Die Spritze war jährlich zweimal zu „probieren“. Am 27. April 1876 hatte hierzu der Gesamtgemeinderat beschlossen, „in hiesigem Orte eine aus 7 Mann bestehende Steigermannschaft auszurüsten und einzuüben zu lassen, wozu von der Amtskooperation ein Beitrag zugesichert worden ist.“
„Zur Einreihung in diese Mannschaft haben sich nun Freiwillige gemeldet:
- Christian Kunz, Maurer dahier
- Karl Eisenmann, Maurer dahier
- Gottlieb Weil, Wagner hier
- Georg Schneider, Fuhrmann
- Gottlieb Walter, Maurer hier,
- Gottlieb Bareiß, Schreiner und
- Luis David Roeck, Bauer dahier
welchen heute nach vorausgegangener sachgemäßer Belehrung eröffnet wird, dass sie von dem Kommandanten der Gaildorfer Feuerwehr: Herrn Werksmeister Stäbler daselbst werden eingeübt und ausgerüstet werden und dass sie während der Übungszeit den Anordnungen und Befehlen derselben sich zu fügen haben. Den genannten Männern ist die Wichtigkeit ihres Dienstes auseinander gesetzt und ihnen vor allem eine gute Manns Zucht und Einigkeit unter sich ans Herz gelegt worden.“
„Nach Vollendung ihrer Organisation wird der Älteste unter ihnen die Obmannsstelle führen und es sind dessen Anordnungen auf einem Brandplatz von der Mannschaft in jeder Hinsicht zu respektieren. Die Leitung der Löschungsangelegenheiten steht dem betreffenden Polizeibeamten (Oberamtmann oder Ortsvorsteher) zu und es sind dessen Winke und Anordnungen zu beachten.“
„Sowohl zu den Übungen, als hauptsächlich zur Hilfeleistung bei Brandfällen ist jeder der oben genannten Männer verpflichtet und es kann von dieser Verpflichtung selbstverständlich nur Krankheit oder Ortsabwesenheit entschuldigen. Jede andere Versäumnis und Verletzung der übernommenen Verpflichtung wird mit polizeilichen Strafen geahndet.“
Aufgrund der Landesfeuerlöschordnung vom 7. Juni 1885 wurde durch Beschluss des Gemeinderats vom 24. Mai 1886 eine Pflichtfeuerwehr aufgestellt, für die die Lokalfeuerlöschordnung vom 18. Dezember 1886 galt. Danach wurde die Feuerwehr „militärisch organisiert“, mit jeweils einer Abteilung in Fichtenberg zu vier Zügen und in Mittelrot zu drei Zügen. Der Pflichtfeuerwehr gehörten durchschnittlich 130 Mann an. Im Jahr 1886 waren es 135 und 1907 134 Feuerwehrkameraden.
Die Pflichtfeuerwehr wurde 1936 in eine Freiwillige Feuerwehr umgewandelt, die sich die Satzung vom 19. September 1936 gab. Die Wehr bestand aus einem Löschzug in Fichtenberg mit 35 Mann und einem Halbzug in Mittelrot mit 27 Mann. Die Freiwillige Feuerwehr war von 1936 bis 1940 im Vereinsregister des Amtsgerichts Gaildorf eingetragen. Bereits in den Friedensjahren des Dritten Reiches spielten Vorbereitungen für den „Luftschutz“ bei den Feuerwehren eine zunehmende Rolle. Ende 1938 stellte das NS-Regime das Feuerlöschwesen mit der „Schaffung einer straff organisierten, vom Führerprinzip geleiteten, reichseinheitlich gestalteten, von geschulten Kräften geführten Polizeitruppe (Hilfspolizeitruppe) unter staatlicher Aufsicht“ auf eine neue Grundlage.[3]
Für die Freiwillige Feuerwehr Fichtenberg gilt gegenwärtig die Satzung vom 29. Juni 1956, nach der die Wehr aus zwei Löschzügen in Fichtenberg und einem Löschzug in Mittelrot besteht. Diese Satzung wurde zwischenzeitlich mehrfach modifiziert und dem heutigen geltenden Recht angepasst. In der Folge wurde das dezentrale System mit den Löschzügen in Fichtenberg und Mittelrot zugunsten einer zentralen Mannschaft in der Gesamtgemeinde aufgehoben. Zur Freiwilligen Feuerwehr kam 1991 die Jugendfeuerwehr und im Jahr 2001 die Altersabteilung.
[1] Als Quellen für den Beitrag dienten: Kreisfeuerwehrverband Schwäbisch Hall e.V. (Hrsg.), Die Feuerwehren im Landkreis Schwäbisch Hall - „Gott zur Ehr - dem Nächsten zur Wehr“, Schwäbisch Hall 0. D. (1987), S. 58-61 (Beitrag Bürgermeister Hermann Sperber); Gemeindearchiv Fichtenberg, A 260; Gemeinde Fichtenberg, Akten der Gemeindeverwaltung, AZ. 131.0 ff.
[2] Die Amtskorporation bzw. Amtskörperschaft war in Württemberg die selbstverwaltete Verbindung sämtlicher Gemeinden eines Oberamtsbezirks.
[3] Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 23.11.1938, in: Reichsgesetzblatt 1938 I, S. 1662-1663.
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