Hauptbereich
Atemschutzgeräteträger
Damit die Feuerwehr bei Brandereignissen Menschen retten kann, reicht es nicht aus ein Gebäude nur von außen zu löschen. Die Feuerwehrmänner müssen ins brennende Gebäude, um dort Menschen zu finden und heraus zuholen. Zu dem ist eine direkte Brandbekämpfung am Brandherd unerlässlich, wenn es darum geht einen hohen Sachschaden zu verhindern. In aller Regel können diese Bereiche nur unter Atemschutz erreicht werden. Das heißt der Feuerwehrmann muss seine Atemluft mitbringen.
Der Einsatz unter Atemschutz stellt eine erhebliche körperliche Belastung dar. Daher müssen alle Mitglieder der Einsatzabteilung, die Atemschutzgeräteträger sind, mindestens alle drei Jahre von einem Arzt untersucht werden und einmal im Jahr an einer Belastungsübung teilnehmen. Zudem erfordert das Löschen im inneren von Gebäuden besondere Techniken. Dazu gehören Schlauchführung und Strahlrohrbedienung zur Brandbekämpfung, Suchtechniken zum Auffinden von Personen und Selbst- und Kameradenrettung bei Atemschutznotfällen.
Diese Fähigkeiten werden Lehrgang Atemschutz beigebracht und bei regelmäßigen Übung am Standort weiter vertieft. In der Regel findet die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger nach dem Truppmann Teil 1 statt.
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