Erdgas Informationen
Erdgas- immer beliebter
Immer mehr Haushalte heizen mit Erdgas und wissen dessen Vorteile
zu schätzen.
Im Umgang mit Erdgas sind jedoch gewisse Regeln zu beachten. Einige
Hinweise hierzu findest du auf dieser Seite, bei weiteren Fragen
kann man sich jederzeit an seine Feuerwehr oder sein Gasversorgungsunter-
nehmen wenden.
Was ist das - Erdgas?
Erdgas ist farblos, ungiftig und von Natur aus geruchlos. Es wird
jedoch ein Stoff beigemischt (Odorierung), der dem Erdgas einen
auffälligen warngeruch verleiht - ähnlich dem Geruch fauler
Eier. Dadurch werden schon geringste Undichtheiten von Gasinstallationen
wahrgenommen - lange bevor die untere Zündgrenze erreicht wird.
Erdgas ist leichter als Luft (d Luft = 1; Erdgas = 0,6) und besteht
überwiegend aus Methan und geringen Anteilen höherer Kohlenwasserstoffen.
Der Zündbereich liegt zwischen 4 und 16 Vol.-% im Gemisch mit
Luft, die Zündtemperatur bei etwa 640 °C.
Wie wird Erdgas transportiert?
Fernleitungen bringen das Erdgas in unser Versorgungsgebiet. Sie
werden aus Stahlrohren gebaut und mit Hochdruck bis 80 bar betrieben.
Erdgas in diesen Leitungen kann geruchlos sein. Über Druckregelanlagen
fließt Erdgas in erdverlegten Leitungen zu den Verbrauchern.
Versorgungsleitugen bestehen aus Stahl, Guß- oder Kunststoffrohren
und werden mit unterschiedlichen Drücken betrieben:
- Hochdruckleitungen bis etwa 80 bar
- Mitteldruckleitungen zwischen 100 mbar und 1 bar
- Niederdruckleitungen bis 100 mbar
Hausanschlußleitungen können mit Drücken bis 4 bar
betrieben werden und bestehen aus Stahl- oder Kunst- stoffrohren.
Bei neuen Hauseinführungen werden Schutzmaßnahmen getroffen,
die eine Übertragung von Kräften von außen auf die
Hausinstallationen weitgehen verhindern. Absperreinrichtungen werden
an dem Ein- und Ausgangsleitungen der Druckregelanlagen, im Rohrnetz
als Streckenschieber und in größeren Hausanschlüsse
mit drücken über 1 bar sind immer mit Absperreinrichtungen
ausßerhalb der Gebäude ausgerüstet.
Wie sehen Hausinstallationen aus?
Unmittelbar nach der Mauerdurchführung des Gas-Hausanschlusses
befindet sich die Hauptabsperrein-richtung (HAE - auch Feuerhahn
genannt), die die Gasversorgung des Gebäudes oder eines Gebäudeteiles
sperrt. Weitere Absperreinrichtungen sind vor den Gaszählern
und vor den Gasgeräten einer Wohnung. Gasleitungen, auch Armaturen
sowie neuere Gaszähler und Druckregelgeräte sind erhöht
temperatur- beständig. Bei Altanlagen werden Bauteile, die
dem nicht entsprechen - vor dem Zähler und Druckregelgeräte-
nach und nach ausgewechselt.
Was ist bei Gasaustritt zu tun?
Das Gasversorgungsunternehmen ist umgehend zu verständigen.
Es unterhält einen Bereitschaftsdienst, der Tag und Nacht erreichbar
ist und die Feuerwehr unterstützt. Die erforderlichen Maßnahmen
richten sich danach, ob Gas im Freien oder in Gebäuden, brennend
oder nicht brennend austritt. Die Reihenfolge der Maßnahmen
ergibt sich aus der jeweiligen Situation.
Bei Gausaustritt im Freien - nicht brennend
- Alle Zündquellen vermeiden: Motoren abstellen, elektrische
Schaltvorgänge unterbinden, absolutes Rauchverbot...
- Elektrogeräte nur in exgeschützten Ausführungen
verwenden (Lampen, Funkgeräte, Funkmeldegeräte...)
- Gefahrengebiete weiträumig absperren, auch für den öffentlichen
Verkehr. Hierbei Windrichtung beachten.
- Falls möglich, Gausaustritt eindämmen oder unterbinden
(Rohr provisorisch verstopfen, abquetschen, abknicken,
unter Umständen sand oder Aushub in Baugruppe schütten,...).
- "Gasnester" beachten, die sich in Räumen, aber
vor allem in Schächten, Kanälen und Nachbargebäuden
bilden können.
- Verhindern, daß Gas in Räume einströmen kann (Fenster
verschließen, Markissen einrollen...).
Bei Gasaustritt im Freien - brennend
- weiträumig absperren. Hierbei Windrichtung beachten.
- Gefährdete Objekte nass halten.
- Nicht löschen!!!
Ausnahme: Wenn zur Rettung von Menschenleben notwendig.
In diesem Fall alle Möglichkeiten zur Vermeidung
von Rückzündungen ergreifen.
Bei Gasaustritt in Gebäuden - nicht
brennend
- Wenn vorhanden, Absperreinrichtung vor dem Gebäude schließen.
- Hauptsperreinrichtung schließen.
- Das Schließen eines Zählerhahns ist nur dann ausreichend,
wenn eindeutig ist, daß das Gas nur in der diesem
Zähler nachgeschalteten Installationen austritt.
- Für gute Durchlüftung sorgen, Fenster und Türen
öffnen.
- Elektrogeräte nur in exgeschützter Ausführung verwenden
(Lampen, Funkgeräte, Funkmeldgeräte,..)
- Zündquellen vermeiden
- alle Flammen löschen
- kein Feuerzeug oder Streichholz entzünden
- absolutes Rauchverbot
- keine elektrischen Schalter betätigen
- keine Türklingel betätigen
- keinen elektrischen Stecker ziehen
- Telefon im Gefahrenbereich nicht benutzen.
- Wenn möglich, Gebäude von der Stromversorgung trennen,
jedoch nur dann, wenn die entsprechende Abschaltmöglichkeit
eindeutig außerhalb des Gefahrenbereichs liegt.
- "Gasnester" beachten, die sich in Räumen, auch
in Nachbarräumen, aber vor allem in Schächten und Kanälen
bilden können.
- Bei starkem Gasgeruch oder Strömungsgeräuschen muß
das betroffene Gebäude geräumt werden. es darf nur
zu Rettungsmaßnahmen unter Beachtung der Gaskonzentration
betreten werden.
Bei Gasaustritt in Gebäuden - brennend
- Nicht löschen!
Ausnahme: Wenn zur Rettung von Menschenleben notwendig.
In diesem Fall alle Möglichkeiten zur Vermeidung
von Rückzündungen ergreifen.
- Wenn vorhanden, Absperreinrichtung vor dem Gebäude schließen.
- Hauptsperreinrichtung schließen.
- Das Schließen eines Zählerhahns ist nur dann ausreichend,
wenn eindeutig ist, daß das Gas nur in der diesem
Zähler nachgeschalteten Installationen austritt.
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