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Aktuelles: Ergas Informationen

Erdgas Informationen

Erdgas- immer beliebter
Immer mehr Haushalte heizen mit Erdgas und wissen dessen Vorteile zu schätzen.
Im Umgang mit Erdgas sind jedoch gewisse Regeln zu beachten. Einige Hinweise hierzu findest du auf dieser Seite, bei weiteren Fragen kann man sich jederzeit an seine Feuerwehr oder sein Gasversorgungsunter- nehmen wenden.

Was ist das - Erdgas?
Erdgas ist farblos, ungiftig und von Natur aus geruchlos. Es wird jedoch ein Stoff beigemischt (Odorierung), der dem Erdgas einen auffälligen warngeruch verleiht - ähnlich dem Geruch fauler Eier. Dadurch werden schon geringste Undichtheiten von Gasinstallationen wahrgenommen - lange bevor die untere Zündgrenze erreicht wird. Erdgas ist leichter als Luft (d Luft = 1; Erdgas = 0,6) und besteht überwiegend aus Methan und geringen Anteilen höherer Kohlenwasserstoffen. Der Zündbereich liegt zwischen 4 und 16 Vol.-% im Gemisch mit Luft, die Zündtemperatur bei etwa 640 °C.

Wie wird Erdgas transportiert?
Fernleitungen bringen das Erdgas in unser Versorgungsgebiet. Sie werden aus Stahlrohren gebaut und mit Hochdruck bis 80 bar betrieben. Erdgas in diesen Leitungen kann geruchlos sein. Über Druckregelanlagen fließt Erdgas in erdverlegten Leitungen zu den Verbrauchern. Versorgungsleitugen bestehen aus Stahl, Guß- oder Kunststoffrohren und werden mit unterschiedlichen Drücken betrieben:
- Hochdruckleitungen bis etwa 80 bar
- Mitteldruckleitungen zwischen 100 mbar und 1 bar
- Niederdruckleitungen bis 100 mbar

Hausanschlußleitungen können mit Drücken bis 4 bar betrieben werden und bestehen aus Stahl- oder Kunst- stoffrohren. Bei neuen Hauseinführungen werden Schutzmaßnahmen getroffen, die eine Übertragung von Kräften von außen auf die Hausinstallationen weitgehen verhindern. Absperreinrichtungen werden an dem Ein- und Ausgangsleitungen der Druckregelanlagen, im Rohrnetz als Streckenschieber und in größeren Hausanschlüsse mit drücken über 1 bar sind immer mit Absperreinrichtungen ausßerhalb der Gebäude ausgerüstet.

Wie sehen Hausinstallationen aus?
Unmittelbar nach der Mauerdurchführung des Gas-Hausanschlusses befindet sich die Hauptabsperrein-richtung (HAE - auch Feuerhahn genannt), die die Gasversorgung des Gebäudes oder eines Gebäudeteiles sperrt. Weitere Absperreinrichtungen sind vor den Gaszählern und vor den Gasgeräten einer Wohnung. Gasleitungen, auch Armaturen sowie neuere Gaszähler und Druckregelgeräte sind erhöht temperatur- beständig. Bei Altanlagen werden Bauteile, die dem nicht entsprechen - vor dem Zähler und Druckregelgeräte- nach und nach ausgewechselt.

Was ist bei Gasaustritt zu tun?
Das Gasversorgungsunternehmen ist umgehend zu verständigen. Es unterhält einen Bereitschaftsdienst, der Tag und Nacht erreichbar ist und die Feuerwehr unterstützt. Die erforderlichen Maßnahmen richten sich danach, ob Gas im Freien oder in Gebäuden, brennend oder nicht brennend austritt. Die Reihenfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der jeweiligen Situation.

Bei Gausaustritt im Freien - nicht brennend
- Alle Zündquellen vermeiden: Motoren abstellen, elektrische Schaltvorgänge unterbinden, absolutes   Rauchverbot...
- Elektrogeräte nur in exgeschützten Ausführungen verwenden (Lampen, Funkgeräte, Funkmeldegeräte...)
- Gefahrengebiete weiträumig absperren, auch für den öffentlichen Verkehr. Hierbei Windrichtung beachten.
- Falls möglich, Gausaustritt eindämmen oder unterbinden (Rohr provisorisch verstopfen, abquetschen,   abknicken, unter Umständen sand oder Aushub in Baugruppe schütten,...).
- "Gasnester" beachten, die sich in Räumen, aber vor allem in Schächten, Kanälen und Nachbargebäuden   bilden können.
- Verhindern, daß Gas in Räume einströmen kann (Fenster verschließen, Markissen einrollen...).

Bei Gasaustritt im Freien - brennend

- weiträumig absperren. Hierbei Windrichtung beachten.
- Gefährdete Objekte nass halten.
- Nicht löschen!!!
  Ausnahme: Wenn zur Rettung von Menschenleben notwendig. In diesem Fall alle Möglichkeiten zur   Vermeidung von Rückzündungen ergreifen.

Bei Gasaustritt in Gebäuden - nicht brennend
- Wenn vorhanden, Absperreinrichtung vor dem Gebäude schließen.
- Hauptsperreinrichtung schließen.
- Das Schließen eines Zählerhahns ist nur dann ausreichend, wenn eindeutig ist, daß das Gas nur in der   diesem Zähler nachgeschalteten Installationen austritt.
- Für gute Durchlüftung sorgen, Fenster und Türen öffnen.
- Elektrogeräte nur in exgeschützter Ausführung verwenden (Lampen, Funkgeräte, Funkmeldgeräte,..)
- Zündquellen vermeiden
  - alle Flammen löschen
  - kein Feuerzeug oder Streichholz entzünden
  - absolutes Rauchverbot
  - keine elektrischen Schalter betätigen
  - keine Türklingel betätigen
  - keinen elektrischen Stecker ziehen
  - Telefon im Gefahrenbereich nicht benutzen.
- Wenn möglich, Gebäude von der Stromversorgung trennen, jedoch nur dann, wenn die entsprechende   Abschaltmöglichkeit eindeutig außerhalb des Gefahrenbereichs liegt.
- "Gasnester" beachten, die sich in Räumen, auch in Nachbarräumen, aber vor allem in Schächten und   Kanälen bilden können.
- Bei starkem Gasgeruch oder Strömungsgeräuschen muß das betroffene Gebäude geräumt werden. es darf   nur zu Rettungsmaßnahmen unter Beachtung der Gaskonzentration betreten werden.

Bei Gasaustritt in Gebäuden - brennend
- Nicht löschen!
  Ausnahme: Wenn zur Rettung von Menschenleben notwendig. In diesem Fall alle Möglichkeiten zur   Vermeidung von Rückzündungen ergreifen.
- Wenn vorhanden, Absperreinrichtung vor dem Gebäude schließen.
- Hauptsperreinrichtung schließen.
- Das Schließen eines Zählerhahns ist nur dann ausreichend, wenn eindeutig ist, daß das Gas nur in der   diesem Zähler nachgeschalteten Installationen austritt.

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